Ständige Sorge um seine Bürger, das macht einen Staat aus. Er gibt auch darauf acht, dass seine Bewohner sich nicht zu sehr um solche unwichtigen Dinge wie Vermögensbildung kümmern müssen und bastelt regelmäßig an Maßnahmen, sich am Guthaben seiner Bewohner zu bedienen. Unter Vorwänden wie beispielsweise der Erschwerung und Verhinderung von Finanzierungen für das organisierte Verbrechen oder dem Terror, Geldwäsche oder Steuerhinterziehung werden Möglichkeiten vorbereitet und getroffen, die den Bewohner immer transparenter machen. Die Vermeidung des Bargeldes, die nach und nach vorangetrieben wird, oder die kürzlich beschlossene Mithaftung der Sparer für notleidende Banken sind nur einige der Hinweise dieses Trends.
Die Argumente die herangezogen werden, um sich Daten über und Zugriff auf private Vermögen zu sichern, hat jeder schon ausreichend wahrgenommen. Viele Menschen lassen sich dieses Märchen erzählen und erfüllen ihre Bürgerpflicht, indem sie stillhalten und die Notwendigkeit einsehen. Aber was, wenn es überhaupt nicht um Kriminalität, Steuerhinterziehung oder Terror geht? Was ist, wenn es um mehr Kontrolle und Transparenz der Bevölkerung geht? Das Bankgeheimnis existiert quasi nur noch theoretisch nach. Unter bestimmten Umständen, wird das Bankgeheimnis ausgesetzt und das Finanzinstitut wird dazu verpflichtet, staatichen Stellen gegenüber Auskunft zu erteilen. Während die Bevölkerung mit Themen wie „Heirat für alle“, Terrorberichten etc. abgelenkt wird, werden still und heimlich Gesetze verabschiedet, die unmittelbaren Einfluss auf den Schutz der Guthaben der Deutschen haben – oder vielmehr darauf, diesen Schutz schrittweise zu verlieren.
Die Erschwerung von anonymen Edelmetallkäufen gegen Barzahlung ist eine dieser Maßnahmen. Edelmetalle wie zum Beispiel Gold können gegen Bargeld quasi nur noch im Tafelgeschäft vor Ort, bei einem Goldhändler anonym erworben werden. Nur noch bis zu einer Summe von 9.999,99 Euro ist es möglich, ohne Abgabe von persönlichen Daten Gold für Bargeld zu erwerben. Dabei wird jedoch nicht nur der Edelmetallkäufer beobachtet. Auch der Edelmetallverkäufer sieht sich einer Reihe von Auflagen gegenüber, die es zu erfüllen gilt, sobald die Grenze von 9.999,99 Euro überschritten wird.
Und wenn man Gold erworben hat, wohin damit? Wo ist denn der Goldbestand wirklich noch sicher? Das Bankschließfach, welches in der Vorstellung vieler Menschen als unantastbarer Verwahrungsort gesehen wird, ist schon lange nicht mehr sicher. Sollte s zu Ermittlungen kommen, können die Behörden Schließfächer öffnen lassen. Triftige Gründe sind dabei nicht primär erforderlich. Verdachtsmomente und Vorwände genügen, um sich den Inhalt von Schließfächern offenlegen zu lassen. Dass dies in der Praxis auch geschieht, ist unstrittig, denn es gibt bereits Fälle, nach denen man so verfuhr.
Nichtbankenanbieter von Schließfächern
Bankenunabhängige Schließfächer sind in der Regel außerhalb der Wahrnehmung von Ermittlungsbehörden, die ihre Aufmerksamkeit eher auf Banken haben, die sie durch die Bankverbindungen ermitteln können. Diese Schließfächer werden einfach angemietet und brauchen keinerlei andere Geschäftsverbindung. Anders als bei Banken, wo in der Regel ein Konto oder Depot vorhanden sein muss, um ein Schließfach anmieten zu dürfen, ist es hier absolut leicht. Als Mieter bleibt man dem Vermieter des Schließfachs gegenüber weitestgehend anonym. Somit kann dieser auch keine näheren Daten über den Mieter preisgeben. Der Zugang zum Schließfach ist meist nur zu den Öffnungszeiten möglich, was aber ein geringer Preis für die größere Anonymität ist.
Lagerung im Safe
Je nach Menge der Edelmetalle bietet sich die Lagerung von Schmuck, Münzen oder Barren in einem Safe im eigenen Haushalt an, so lange die Menge nicht zu groß wird. Möchte der Anleger jedoch wirtschaftlich sinnvolle Einkaufspreise erzielen, bietet sich ein Barrenkauf in der höchsten Stückelung an. Bei Silber beträgt diese zum Beispiel bei 15 kg. Da stößt man bei kleineren Tresoren geschwind an die Grenze des Fassungsvermögens. Außerdem ist es sinnvoll, die Existenz eines Tresors geheim zu halten. Die bloße Existenz eines Tresors impliziert, dass es in dem Haus Wertsachen zu holen gibt, daher ist ein Haus mit einem Tresor ein einladendes Ziel für Diebe. Ein Tresor sollte diebstahlsicher im Haus sein. Wenn man ihn einfach ausbauen und mitnehmen kann, ergibt es keinen Sinn, einen Tresor zu haben. Er sollte am besten in eine Wand oder den Fußboden eingelassen oder anderweitig fest verankert werden.
Alle Wertsachen, Barren etc. müssen aufgelistet und der Versicherung mitgeteilt werden. Kauft man regelmäßig nach, darf die Dokumentation nicht vernachlässigt werden. Was der Versicherung nicht mitgeteilt wird, ist in der Regel nicht versichert.
Der sogenannte Möbeltresor ist eine der spannendsten Aufbewahrungsorte in im eigenen Heim. Möbeltresore werden in einen Schrank oder eine Schublade eingebaut. Sie sind deshalb sehr gut getarnt, denn sie sind Teil des Möbelstücks und daher ziemlich unauffällig. Möbeltresore lassen sich recht einfach einbauen. Es gibt sie in verschiedenen Größen, so dass man sie den Abmaßen des Möbels entsprechend erwerben kann. Allerdings reicht der Einbau im Möbelstück nicht aus. Auch ein Möbeltresor sollte im Boden oder in der Wand fest verankert werden.
Gold verstecken oder vergraben?
Bauliche Gegebenheiten im Eigenheim wie zum Beispiel Hohlräume oder doppelte Wände eignen sich sehr gut als Verstecke. Trockenbauwände oder abgehangene Decken sind heutzutage nichts Seltenes mehr und bieten genug Chancen, den Goldschatz zu verteilen. Verteilen ist übrigens sinnvolle Maßnahme. Wenn alles Gold an nur einem einzigen Ort verwahrt wird, kann im Falle eines Einbruchs und der darauffolgenden Suche nach Wertsachen natürlich auch ein Versteck gefunden werden. Wenn sich dort dann der gesamte Bestand befindet, kann das wehtun. Gibt es mehrere Verstecke, könnte der Einbrecher zufrieden von Dannen ziehen, wenn er eins dieser Verstecke gefunden und geplündert hat und den Rest des Schatzes ignorieren.
Ein Garten eignet sich sehr gut, um einen Schatz zu vergraben. Goldbarren kann man sehr leicht in Folie einschweißen, wodurch sie vor Umwelteinflüssen ausreichend geschützt sind. Einbrecher werden selten genug Zeit mitbringen, um den Garten wegen Wertsachen umzugraben. Ein Einbruch wird in der Regel schnell gehen. Wenn kein Garten existiert, können auch größere Blumentöpfe oder Pflanzkübel auf dem Balkon gute Verstecke abgeben.
Lagerung im Zollfreilager
Ein Zollfreilager dient der zollfreien Lagerung von Waren für Importeure und Weiterverkäufer. Wer z. B. Edelmetalle wie Silber, Platin oder Palladium via Zollfreilager handelt, kann den Steuernachteil gegenüber dem Gold ausgleichen. Beim Goldkauf fällt nämlich keine Mehrwertsteuer an.
Die Auslieferung der Barren aus einem Zollfreilager ist jederzeit nach Terminvereinbarung möglich, zudem erhalten die Mieter jährlich einen Depotauszug sowie ein Testat eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers. Bei Anlegern sind Zollfreilager besonders in der Schweiz beliebt, jedoch existieren auch in Deutschland, z.B. Frankfurt am Main, Zollfreilager. In Ländern wie Deutschland und Italien gab es lange Zeit Möglichkeit zum Einkauf für Gold und in den Vereinigten Staaten von Amerika war der Besitz von Gold zum Teil über lange Zeiträume sogar streng verboten. Die Schweiz bot in den vergangenen Jahrhunderten hingegen eine durchgängige Freizügigkeit in Bezug auf den Besitz von Edelmetallen. Aber auch in Deutschland hat sich dazu viel getan.
Die PIM Gold und Scheideanstalt GmbH mit Geschäftsführer Mesut Pazarci, aus Heusenstamm bietet den physischen Kauf der Edelmetalle Gold, Silber, Platin und Palladium und die Lagerung in Zollfreilagern an. Damit kann jeder Käufer seine Edelmetalle nach Terminvereinbarung abholen und mitnehmen. Die Lagerung im eigenen Haushalt ist natürlich nach wie vor auch möglich.
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