Es existieren vielerlei Gründe, Vermögen im Stillen aufzubauen. Aber die Wege sind limitiert. Geld auf Konten hinterlässt stets Spuren. Im Ernstfall, sofern z.B. Behörden Auskunft beanspruchen und mit einem Gerichtsbeschluss aufmarschieren, wird das Bankgeheimnis ignoriert. Und dadurch wird sämtliches, was sich auf den Konten bewegt, offengelegt.
Man kann überhaupt nicht so dumm denken, wie einem das Leben bisweilen Streiche spielt. Im Vorhinein unvorstellbare Situationen werden Knall auf Fall durch dramatische Ereignisse Realität und folglich steht man sehr schnell einer Lebenslage gegenüber, die außer Kontrolle gerät und die mühsam erworbenen Vermögen sich in Luft auflösen.
Kann mir nicht passieren, kann man denken. Wer mit beiden Beinen in einem gut verlaufenden Alltag steht, denkt nicht gern an Begebenheiten, die dieses Leben komplett aus der Bahn werfen. Hierbei können erst einmal harmlos anmutende Situationen, in die man sich bewegt, sich ganz schnell in eine unvorhergesehene Richtung entwickeln. Torsten K. hat so etwas erlebt.
Torsten K. aus P. war Einzelunternehmer, verheiratet und Vater von Zwillingen. Sein Geschäft lief sehr erfolgreich und auf diese Weise war er in der Lage, einiges beiseite zu legen für seine Altersvorsorge. Als Selbständiger war Torsten damit vertraut, überschaubare Risiken einzugehen und so war er bei der Selektion seiner Investments allzeit bedacht, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Rendite und Risiko zu erhalten.
Als ein Freund auf ihn zukam, war Torsten auch bereit, sich mit einem überschaubaren Betrag an der Kommanditgesellschaft (KG) seines Freundes als Kommanditist zu beteiligen. Mit 500 Euro Geschäftsanteil kann schon nichts vorfallen, und falls doch, könnte Torsten das leicht verschmerzen. Vollhaftender Gesellschafter war die GmbH des Freundes. Das reichte aus, um ein gutes Gefühl zu bekommen, da Torsten maximal seine 500 Euro im worst case einbüßen könnte und nicht mehr.
Die Jahre vergingen. Nach 10 Jahren kam der Freund auf Torsten zu und erklärte ihm, dass die KG seit Jahren von seiner GmbH finanziell gesponsort wurde und nun die Schmerzgrenze gekommen wäre, wo er die Reißleine ziehen müsse. Er müsse die GmbH abwickeln und somit ebenfalls die KG. Die 500 Euro Gesellschaftsanteil, den er aus der Gesellschaft nicht zurückerhielte, könne er ihm allerdings persönlich ersetzen. Schließlich waren sie Freunde.
Für Torsten kein herber Schlag. Er hatte mittlerweile wahrlich andere Sorgen, er hatte eine Scheidung an der Backe. Seine Ehefrau hatte ihn verlassen und die Kinder, die er sehr liebte, mitgenommen. Für ihn ging es gerade um Bedeutenderes als Geld. Und so kümmerte er sich nicht weiter darum. Emotional in ein tiefes Loch gefallen, schlug sich die allgemeine Verfassung auch auf das Geschäft nieder. Die Auftragslage verschlechterte sich und abgelenkt von Seiten der privaten Situation war Torsten kaum in der Lage, sein Geschäft erneut voranzubringen. Die Einnahmen fielen kontinuierlich, die Ausgaben blieben jedoch konstant.
Torsten verfiel in eine Depression, lies vieles schleifen und so kam es für ihn zum ungünstigsten Zeitpunkt, als er vom Finanzamt einen angepassten Steuerbescheid für das Jahr 2016 bekam mit einer Korrektur um 90.000 Euro nach oben. 90.000! Torsten konnte sich nicht daran erinnern, selbige 90.000 Euro jemals empfangen zu haben. Ein Telefonat mit dem Finanzamt brachte Licht ins Dunkel. Die KG des Freundes machte jahrelang nur Verluste und wurde durch Zahlungen der Komplementär-GmbH gesponsort. Demzufolge baute sich ein enormer Schuldenberg, eine Verpflichtung gegenüber der GmbH auf. Als die GmbH abgewickelt wurde, wurden diese Schulden jedoch seitens des Finanzamtes nicht anerkannt und im Abwicklungsjahr als Einkunft für die KG eingebucht. Daraus folgte ein steuerlicher Gewinn in dem entsprechenden Jahr und Torsten war als Kommanditist mit dabei. Seine geringe Beteiligung von 500 Euro erhielt eine fünfstellige steuerliche Gewinnzuweisung, die er nun zu versteuern hatte, selbst wenn er das Geld zuvor nie gesehen hatte.
Der schwierigste Zeitpunkt für so eine Überraschung. Die Einnahmen auf Minimum, vorhandene Rücklagen beinahe aufgebraucht und jetzt eine Steuernachforderung von über 40.000 Euro. Wie sollte Torsten das geregelt bekommen?
Da das Finanzamt meist sehr gewissenhaft Steuern eintreibt und selten entgegenkommend ist, passierte, was in so einem Fall regelmäßig passiert. Pfändung aller Konten, Besuch vom Vollzugsbeamten, Abgabe eidesstattliche Versicherung, Antrag auf Insolvenz, Existenz zerstört. So schnell kann es gehen. Diese und vergleichbare Begebenheiten sind an der Tagesordnung.
Die Frage ist, was geschieht, sobald Behörden oder auch private Gläubiger, mit Hilfe eines Gerichtsbeschlusses beginnen, die Wege auf den Konten zu verfolgen. Wäre es nicht besser, wenn es keine verfolgbaren Wege gäbe?
Bar erworbenes Gold bietet eine Option. Die Verwahrung kann in einem privaten Schließfach vorgenommen werden, für das die Gebühren einmal jährlich mit Bargeld entrichtet werden. Das wäre völlig anonym. Das Edelmetall ist dort geschützt, das Vermögen vor neugierigen Besuchern geschützt.
Vorsorgen mit Köpfchen lautet die Devise. Die PIM Gold und Scheideanstalt GmbH mit CEO Mesut Pazarci, aus Heusenstamm ermöglicht den Kauf der physischer Edelmetalle Gold, Silber, Platin und Palladium. Damit können die Chancen unterschiedlicher Edelmetalle kombiniert werden. Die Lagerung im Zollfreilager versetzt die PIM-Kunden in die komfortable Lage, jederzeit ihre Edelmetalle in physischer Form abzuholen und mit nach Hause zu nehmen. Mehr Sicherheit ist nicht möglich.
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