Die derzeitige Tiefzinsphase treibt die Anbieter für Lebensversicherungen in Krisenstimmung. Die Herausforderungen, den vertraglich zugesicherten Leistungen an die Versicherten nachzukommen, lässt sie zu kreativen Maßnahmen greifen und ihre Altverträge verkaufen.
Damals war die Welt noch in Ordnung, als Anbieter von Lebensversicherungen noch hoch im Kurs standen. Damals wurde die Lebensversicherung zweifach steuerbegünstigt und die Kapitalerträge waren noch im höheren Bereich. Das Neugeschäft boomte und über die deutschen Bilanzierungsrichtlinien war man in der Lage, einen stattlichen Gewinnanteil in die eigene Tasche zu wirtschaften. Doch diese Zeiten sind längst Vergangenheit. Heute stehen die Versicherer mit dem Rücken zur Wand. Die deutschen Anlagerichtlinien nötigen die Versicherer, den Löwenanteil der Kundengelder in Staatsanleihen zu stecken. Folglich sind sie nicht mehr in der Lage, ausreichend Rendite zu generieren, um ihre vertraglichen Zusagen zu halten.
Diese Anlagerichtlinien waren damals der Preis dafür, ihren Kunden steuerliche Vergünstigungen als Anreiz bieten zu können. Dieses Verkaufsargument war eine Bombe. In Deutschland gibt es zwischen 80 und 90 Mio. Policen. Das heißt, dass jeder Erwerbstätige im Schnitt mehr als einen Vertrag besitzt. Unter diesen Verträgen schlummern auch jede Menge Altverträge mit Garantieverzinsungen, die heute sehr hoch erscheinen. Von 1994 bis 1999 wurden den Policeninhabern beispielsweise 4% p.a. garantiert. Zwar nahmen die Garantiezinsen in den folgenden Jahren nach und nach ab für Neuverträge, trotzdem liegen die meisten weit über dem, was heute erzielbar ist.
Die Niedrigzinspolitik der Notenbanken wie der Europäischen Zentralbank macht nicht nur den Anlegern zu schaffen. Auch die Versicherer, die auf die Zinsen für die Investitionen in die verzinsten Staatspapiere angewiesen sind, kommen in echte Krisenstimmung, denn diese sind massiv gesunken. Um den garantierten Zins für Altverträge erwirtschaften zu können, wären Staatspapiere mit höheren Verzinsungen erforderlich. Aber diese finden sich nur im Ausland und sind nicht sicher.
Generali verkauft Versicherungsbestand an Abwicklungsgesellschaft
Einige Lebensversicherer packen dieses Problem mit ungewöhnlichen Mitteln an. Sie verkaufen ihre Bestände an Abwicklungsgesellschaften, sogenannte Run-off-Gesellschaften. Dazu gehören Unternehmen wie die Frankfurter Leben oder auch die Firma Viridium aus Neu-Isenburg bei Frankfurt. Viridium hat erst kürzlich zusammen mit der italienischen Generali-Lebensversicherung bekannt gegeben, das deutsche Lebensversicherungsgeschäft von Generali quasi komplett zu übernehmen.
Diese Übernahme ist der seither größte Verkauf von Lebensversicherungen an eine solche Abwicklungsgesellschaft. Dabei sollen Unternehmensteile und ein Bestand von rund vier Millionen Verträgen von Generali-Kunden im Wert von fast zwei Milliarden Euro übertragen werden.
Generali-Verkauf könnte Nachahmer finden
Zwar ist der angebahnte Verkauf der deutschen Generali-Lebensversicherung an Viridium die bislang größte Transaktion dieser Art, allerdings ist dies kein Einzelfall. In der Vergangenheit griffen eher kleine Gesellschaften mit geringeren Beständen zu dieser Maßnahme. Die Frankfurter Leben verwaltet zum Beispiel rund 130.000 Verträge der Basler und gut 320.000 Verträge der Arag Lebensversicherungs AG.
Aktuell läuft die Überprüfung der Übertragung von Beständen der PRO baV Pensionskasse des Axa-Konzerns und der Prudentia-Pensionskasse, die die betriebliche Altersversorgungsleistungen der Cofra-Gruppe erbringt, zu der auch das Modeunternehmen C&A gehört, durch die Finanzaufsicht.
Der Generali-Verkauf wird mit hoher Wahrscheinlichkeit Nachahmer finden. Die Lebensversicherer könnten durch den Verkauf von Beständen aus dem Niedrigzinsproblem herauskommen. Run-off-Unternehmen können theoretisch profitabler wirtschaften, da sie die angehäuften Verträge viel effizienter und damit kostengünstiger verwalten. Außerdem betreiben diese Unternehmen kein Neugeschäft und sparen sich somit den extrem kostenintensiven Vertrieb.
Für die Kunden könnte es wenig vertrauenerweckend sein, den Anbieter gewechselt zu bekommen, denn Run-off-Gesellschaften verfügen nicht über so hohe Rücklagen wie die großen Versicherer. Somit wären diese bei Misswirtschaft entsprechend insolvenzgefährdeter als Lebensversicherer. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bafin wird die geplante Generali-Transaktion natürlich überwachen. Eine Schlechterstellung von Versicherungsnehmern darf nicht passieren und vertragliche Inhalte sollen unverändert bestehen bleiben. Dementsprechend streng sind die Kriterien für derartige Geschäfte.
Es wird sich zeigen, wie sich diese Form der Problemlösung entwickelt. Kritiker sehen die angekündigte Gleichstellung der Versicherten nicht so positiv. Im Bereich der Überschussbeteiligung könnten die Versicherten Nachteile bekommen, die heute noch nicht absehbar sind.
Schwierigkeiten der Lebensversicherung sind systemisch
In § 163 Prämien- und Leistungsänderung des Versicherungsvertragsgesetzes ist übrigens der Fall geregelt, wenn ein Versicherer seine vertraglich vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann. in branchenüblicher Art und Weise wird hier nur das Unternehmen geschützt, nicht aber die Rechte der Kunden.
(1) Der Versicherer ist zu einer Neufestsetzung der vereinbarten Prämie berechtigt, wenn
- sich der Leistungsbedarf nicht nur vorübergehend und nicht voraussehbar gegenüber den Rechnungsgrundlagen der vereinbarten Prämie geändert hat,
- die nach den berichtigten Rechnungsgrundlagen neu festgesetzte Prämie angemessen und erforderlich ist, um die dauernde Erfüllbarkeit der Versicherungsleistung zu gewährleisten, und
- ein unabhängiger Treuhänder die Rechnungsgrundlagen und die Voraussetzungen der Nummern 1 und 2 überprüft und bestätigt hat.
Eine Neufestsetzung der Prämie ist insoweit ausgeschlossen, als die Versicherungsleistungen zum Zeitpunkt der Erst- oder Neukalkulation unzureichend kalkuliert waren und ein ordentlicher und gewissenhafter Aktuar dies insbesondere anhand der zu diesem Zeitpunkt verfügbaren statistischen Kalkulationsgrundlagen hätte erkennen müssen.
(2) Der Versicherungsnehmer kann verlangen, dass an Stelle einer Erhöhung der Prämie nach Absatz 1 die Versicherungsleistung entsprechend herabgesetzt wird. Bei einer prämienfreien Versicherung ist der Versicherer unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 zur Herabsetzung der Versicherungsleistung berechtigt.
(3) Die Neufestsetzung der Prämie und die Herabsetzung der Versicherungsleistung werden zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Mitteilung der Neufestsetzung oder der Herabsetzung und der hierfür maßgeblichen Gründe an den Versicherungsnehmer folgt.
(4) Die Mitwirkung des Treuhänders nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 entfällt, wenn die Neufestsetzung oder die Herabsetzung der Versicherungsleistung der Genehmigung der Aufsichtsbehörde bedarf.
Lebensversicherungen sind Geldwerte und daher trotz Garantien systembedingt keine sichere Vorsorge. Niemand weiß, wie lange das vorherrschende Geldsystem noch bestehen wird oder wann einer der gesetzlich vorgesehenen Sicherheitsmechanismen ein Versicherungsunternehmen auf dem Rücken seiner Kunden rettet. Darüber hinaus sind Geldwerte inflationsgefährdet, was automatisch Substanzverluste mit sich bringt. Verluste sind nur vermeidbar, wenn man sofort die richtige Strategie in der Vorsorge wählt. Anlageentscheidungen sollten nicht von der Angst vor Verlusten abhängig sein. Es gibt sinnvolle Möglichkeiten wie zum Beispiel Edelmetalle. Edelmetalle sind Rohstoffe mit konstanter Nachfrage. Sie sind Sachwerte, die nie ihren Wert verlieren können. Edelmetalle sind inflations- und krisengeschützt und genießen weltweit Akzeptanz.
Die PIM Gold und Scheideanstalt GmbH mit Geschäftsführer Mesut Pazarci, aus Heusenstamm bietet den Kauf der physischer Edelmetalle Gold, Silber, Platin und Palladium an. Damit können die Chancen verschiedener Edelmetalle miteinander kombiniert werden. Die Lagerung im Zollfreilager ermöglicht es den Kunden der PIM, jederzeit ihre Edelmetalle physisch abzuholen und mit nach Hause zu nehmen. Mehr Sicherheit ist nicht möglich.
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