Geld muss arbeiten, so heißt es jedenfalls. Dass Geld selbst nicht arbeiten kann, ist wohl selbstverständlich. Die Botschaft lautet also, Geld muss produktiv investiert werden, damit fürs Alter genügend Erträge erwirtschaftet werden. Doch genau da liegt in Deutschland eine Herausforderung.
In unseren Breiten werden die Anleger per Gesetz dazu genötigt, ihr Vermögen und ihre private Vorsorge aufs Spiel zu setzen. Klingt unglaublich, ist aber leider tatsächlich so. Vater Staat hat per Gesetz definiert, welche Produktklassen als Altersvorsorgeprodukte vermittelt werden dürfen und welche nicht. Wer als Vermittler oder Anlageberater das nicht berücksichtigt, macht sich strafbar bzw. haftbar. Für die Altersvorsorge geeignet sind ausschließlich die sogenannten sicheren Produkte, also vordergründig Bank-, Bauspar- und Versicherungsangebote. Nicht geeignet sind per Gesetz Sachwerte, denn das sind Anlageformen, bei denen es keine nominale Garantie gibt. Nominal heißt, dass eine konkrete Summe am Ende zur Verfügung steht, eine Zahl, auf die man sich verlassen kann. Oder heißt es eher, mit der man am Ende verlassen ist?
Sämtliche hier betreffenden sicheren Angebote sind Geldwertprodukte. Darunter finden sich z. B. Lebensversicherungsprodukte wie Riester-Rente, Rürup-Rente oder die traditionellen und altbekannten Tarife. Diese Angebote sind sicher, denn es gibt eine Garantie. Aber was genau wird denn garantiert? Und wie werthaltig ist diese Garantie? Garantiert wird eine bestimmte Summe, die mit Hilfe einer geringen Verzinsung zustande kommt. Diese Summe ist lediglich eine Zahl auf einem Stück Papier und unterliegt der Inflation. Eine Summe, die heute für einen Kleinwagen reicht, hat in 30 Jahren vielleicht nur noch die Kaufkraft für einen kleinen Fernseher – sollte die zugrundeliegende Währung nicht reformiert werden. Ist das denn tatsächlich etwas, was der privaten Vorsorge dienlich ist? Vermutlich kaum. Aber solche Angebote sind vom Gesetzgeber vorgeschrieben als Altersvorsorgeprodukte. Dass diese Verträge viel zu schlecht verzinst und zu teuer sind, scheint dabei völlig nebensächlich zu sein. Hauptsache es gibt die Garantie. Damit ist die Politik glücklich und die Lobbyverbände der Finanzindustrie klopfen sich gegenseitig anerkennend auf die Schultern. Mission erfolgreich!
Die Leidtragenden sind die Vermittler, die dazu genötigt werden, Falschberatungen zu halten, indem sie derartige Produkte als Altersvorsorge anpreisen. Und Leidtragende sind diejenigen, die solche Verträge unterschreiben, weil sie darauf vertrauen, dass Vater Staat es schon gut mit ihnen meint – ein Irrtum. Der arbeitet nämlich Hand in Hand mit den Anbietern. Das wird beispielsweise auch deutlich im Paragrafen 314 Versicherungsaufsichtsgesetz. Dieser lautet wie folgt:
§ 314 VAG: Zahlungsverbot; Herabsetzung von Leistungen
(1) Ergibt sich bei der Prüfung der Geschäftsführung und der Vermögenslage eines Unternehmens, dass dieses für die Dauer nicht mehr imstande ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen, die Vermeidung des Insolvenzverfahrens aber zum Besten der Versicherten geboten erscheint, so kann die Aufsichtsbehörde das hierzu Erforderliche anordnen, auch die Vertreter des Unternehmens auffordern, binnen bestimmter Frist eine Änderung der Geschäftsgrundlagen oder sonst die Beseitigung der Mängel herbeizuführen. Alle Arten Zahlungen, besonders Versicherungsleistungen, Gewinnverteilungen und bei Lebensversicherungen der Rückkauf oder die Beleihung des Versicherungsscheins sowie Vorauszahlungen darauf, können zeitweilig verboten werden. Die Vorschriften der Insolvenzordnung zum Schutz von Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen sowie von dinglichen Sicherheiten der Zentralbanken und von Finanzsicherheiten finden entsprechend Anwendung.
(2) Unter der Voraussetzung in Absatz 1 Satz 1 kann die Aufsichtsbehörde, wenn nötig, die Verpflichtungen eines Lebensversicherungsunternehmens aus seinen Versicherungen dem Vermögensstand entsprechend herabsetzen. Dabei kann die Aufsichtsbehörde ungleichmäßig verfahren, wenn es besondere Umstände rechtfertigen, namentlich wenn bei mehreren Gruppen von Versicherungen die Notlage des Unternehmens mehr in einer als in einer anderen begründet ist. Bei der Herabsetzung werden, soweit Deckungsrückstellungen der einzelnen Versicherungsverträge bestehen, zunächst die Deckungsrückstellungen herabgesetzt und danach die Versicherungssummen neu festgestellt, sonst diese unmittelbar herabgesetzt. Die Pflicht der Versicherungsnehmer, die Versicherungsentgelte in der bisherigen Höhe weiterzuzahlen, wird durch die Herabsetzung nicht berührt.
(3) Die Maßnahmen nach den Absätzen 1 und 2 können auf eine selbständige Abteilung des Sicherungsvermögens (§ 66 Abs. 7) beschränkt werden.
Was heißt das eigentlich im Klartext? Absatz 1 spricht davon, dass wenn die Vermögenslage eines Versicherers so ist, dass es seinen Verpflichtungen gegenüber Gläubigern nicht mehr nachkommen kann. Hier ist im Gesetzestext nicht vom Deckungsstock die Rede, sondern von durch Misswirtschaft in Schieflage geratende Unternehmen. Geht es dem Unternehmen also finanziell schlecht, kann die Aufsichtsbehörde entscheiden, dass dieser Versicherer keine Leistungen auszahlen darf. Und hier geht es eindeutig um alle Leistungen, besonders Versicherungsleistungen. Dazu gehören nicht nur Kapitalauszahlungen aus kapitalbildenden Verträgen, also Ablaufleistungen, Renten etc. Hier geht es auch und insbesondere um Versicherungsleistungen wie bei Tod, Berufsunfähigkeit, etc..
Das verhängte Zahlungsverbot soll nur befristet gelten. Doch es findet sich keine nähere Angabe darüber, wie lange dieses „zeitweise“ sein soll. Existieren Fristen oder maximale Zeiträume für das Zahlungsverbot? Wenn man den Gesetzestext liest, findet man dazu gar nichts. Die Zeit ist also unbestimmt.
Absatz 2 ist noch aufregender. Hier ist von der Herabsetzung von Leistungen entsprechend dem Vermögensstand die Rede. Wird also nicht ausreichend Gewinn erwirtschaftet, werden die vertraglich zugesicherten Leistungen, für die die Versicherten mit ihren durch den Versicherer kalkulierten Beiträgen bezahlt haben, einfach herabgesetzt? Und, weil das noch nicht genug ist, sind die Versicherten sogar verpflichtet, die Beiträge in vollem Umfang weiter zu leisten?
Wen soll dieses Gesetz also schützen? Die Rechte der Verbraucher werden hier unmissverständlich nicht geschützt. Diese sind nicht dafür verantwortlich, wenn die Versicherung ihren vertraglich vereinbarten Leistungen nicht nachkommen kann. Sie zahlen den Beitrag, den der Versicherer für sie kalkuliert hat und erhalten einen Vertrag, in dem diese Leistungen im entsprechenden Leistungsfall in Aussicht gestellt werden. Dieses Gesetz kann dem Kunden seine Leistung ganz oder teilweise kosten, trotzdem wird er dazu verpflichtet, seine Beiträge in voller Höhe weiter zu entrichten.
Warum will man die Anbieter mit solchen Maßnahmen schützen? Wie ist es möglich, dass Produkte solcher Institute als sicher und für die Altersvorsorge geeignet eingestuft werden? Aber das sollte sich jeder selbst beantworten.
Produktives Kapital
In den Vereinigten Staaten wird Altersvorsorge völlig anders betrieben. Möglicherweise lohnt ein informativer Blick über den großen Teich. Schon im Jahre 1999 hat der Autor Lester C. Thurow in seinem Buch „Die Reichtums-Pyramide“ aufgezeigt, wie sich die Assetklassen von Reichen und Armen unterscheiden (Tabelle).
So investieren die …
Anlagevermögen Vermögensanteil in % | …“reichsten 10%“ | …“nächsten 9%“ | …“ärmsten 90%“ |
Firmenbeteiligungen | 69,5 | 22,2 | 8,3 |
Wertpapiere | 65,9 | 23,9 | 10,2 |
Treuhandvermögen | 49,6 | 38,9 | 11,5 |
Aktien und Fonds | 51,4 | 37,0 | 11,6 |
Immobilien | 35,1 | 43,6 | 21,3 |
Bankeinlagen | 29,4 | 32,9 | 37,7 |
Renten und Pensionen | 17,7 | 44,6 | 37,7 |
Lebensversicherungen | 16,4 | 28,5 | 55,1 |
Eigengenutztes Hauseigentum | 7,1 | 24,6 | 67,1 |
Schulden | 9,4 | 18,9 | 71,7 |
Quelle: Lester C. Thurow, Die Reichtums-Pyramide; Düsseldorf/Regensburg, 1999, S.203
Man kann anhand der Tabelle ein Muster im Anlageverhalten ablesen. Die Reichen gehen öffenbar gerne höhere Risiken ein als diejenigen, die weniger besitzen. Reiche sind häufiger in Assetklassen investiert, die nahezu immer das Risiko eines Totalverlustes besitzen (Fonds, Aktien, Unternehmensbeteiligungen). Das ist etwas widersprüchlich, denn gerade Vermögende möchten auf jeden Fall ihren Reichtum erhalten und besitzen deshalb öfter Verlustangst. Mit dem Ziel des Kapitalerhalts setzen sie auf diese riskanteren Anlageformen, jedoch sehr breit gestreut und damit in der Gesamtstrategie wieder sicher, obwohl jede einzelne Anlage betrachtet immer ein Totalverlustrisiko mit sich bringt. Am Ende sind all diese Anlageklassen Produktivkapital, also Sachwerte.
Die Amerikaner sind folglich eher in Firmenbeteiligungen, Aktien und Fonds investiert. Unternehmensbeteiligungen erscheinen in der deutschen Statistik überhaupt nicht, denn für die deutsche Altersvorsorge sind diese tabu, da unternehmerische Beteiligungen immer das theoretische Risiko des Totalverlustes mit sich bringen. Während in Deutschland Geldwertanlagen bei der Altersvorsorge ganz hoch im Kurs stehen, investieren die Amerikaner für ihren Lebensabend eher produktiv und überwiegend in Sachwerte.
Mit Bauernschläue wird oft behauptet, dass die Wohlhabenden sich ruhig mal verspekulieren können. „Die haben ja genug!“ – hört man die Leute sagen. Allerdings trifft das Gegenteil zu. Und genau deshalb nutzen Vermögende die Finanzberatung auf Honorarbasis, die ihnen dabei hilft das Geld risikoarm und renditereich weltweit in verschiedenste Assetklassen zu investieren.
Zugegebenermaßen sind Reiche beim Streuen ihrer Kapitalanlagen vergleichsweise bessergestellt als Arme. Wie soll man 5.000 Euro sinnvoll in acht Anlageklassen streuen? Weil deutsche Richter es so wollen, muss nun das bestehende Vermögen zunächst in allgemeines und Altersvorsorgevermögen unterteilt werden. Aber wie soll man das machen? Kleinere Vermögen lassen sich schwierig streuen und somit erhöht sich das Risiko des gesamten Portfolios. Damit erreichen die Richter und Verbraucherschützer genau das Gegenteil von dem, was sie ursprünglich erreichen wollten.
Diversifiziert aber produktiv
Sehr beliebt sind Aktien, Unternehmensbeteiligungen, Edelmetalle oder Immobilien. Die Geschichte zeigt eindrucksvoll, dass die Besitzer von Immobilien und Edelmetallen Krisen besser gemeistert haben als diejenigen, die ihr Geld in Geldwerten angelegt hatten. Sehr zweckmäßig ist, heutzutage sehr breit zu streuen, um eventuelle Risiken zu minimieren.
Aktien und Unternehmensbeteiligungen sind ein spezielles Thema. Hier sollte man sich sehr gut auskennen, des hohen Risikos bewusst sein und besonnen herangehen. Immobilien sollten eine sehr gute Lage haben und nicht zu geräumig sein, um eine leichte Vermietbarkeit sicherzustellen. Sie sollten an Standorten sein, an denen eine hohe Wirtschaftskraft existiert, die für Menschen attraktiv ist und wo es ausreichend Arbeitsplätze gibt. Grundstücke mit bebaubarer Fläche können ebenfalls eine geeignete Vorsorge darstellen. Bebaubar bedeutet hier im Übrigen auch bestellbar für den Anbau landwirtschaftlicher Erzeugnisse.
Einfacher in Sachen Risikostreuung wird es mit Edelmetallen. Gold hat sich dabei bisher besonders bewährt. Man sollte bei Edelmetallen jedoch nicht ausschließlich auf Gold bauen, sondern kann auch andere Metalle kaufen, die durch ihre Eigenschaften eine hohe Nachfrage in der Wirtschaft besitzen. Rohstoffe sind nicht unendlich und somit sehr werthaltig. Die PIM Gold und Scheideanstalt GmbH bietet als Experte für Edelmetallportfolios die Möglichkeit, sich an 4 der interessantesten Edelmetalle zu beteiligen, nämlich Gold, Silber, Platin und Palladium. Schwerpunkte liegen jedoch auf den beliebtesten Edelmetallen, Gold und Silber.
Eine Kaufentscheidung bei Edelmetallinvestitionen ist übrigens einfach. Entscheidet man sich z.B. mit einem festen Monatsbeitrag regelmäßig zu kaufen, ist die Frage nach dem besten Zeitpunkt nebensächlich. Durch den Einsatz eines festen, wiederkehrenden Betrages kauft man immer wirtschaftlich sinnvoll ein. Wenn die Preise steigen, erhält man automatisch weniger Edelmetall und wenn die Preise fallen, erhält man entsprechend mehr Edelmetall fürs angelegte Geld. Auf Dauer, kann man so einen beachtlichen Edelmetallbestand aufbauen.
Die Herstellungskosten für kleine Barren/Münzen sind im Verhältnis zum Materialwert um Einiges höher als für größere Barren/Münzen, da sich da die Herstellungskosten besser verteilen können. Doch um große Barren wie z. B. 1 kg Gold zu kaufen muss man den entsprechenden Kaufpreis von momentan rund 36.500 Euro bezahlen können. Wer das nicht kann, muss kleinere Stückelungen kaufen oder monatlich mit kleineren, regelmäßigen Beträgen investieren.
Die PIM Gold und Scheideanstalt GmbH mit Geschäftsführer Mesut Pazarci, aus Heusenstamm bietet den Kauf der physischer Edelmetalle Gold, Silber, Platin und Palladium an. Damit können die Vorteile unterschiedlicher Edelmetalle miteinander vereint werden. Die Lagerung im Zollfreilager ermöglicht es den Kunden der PIM, jederzeit ihre Edelmetalle in physischer Form abzuholen und mit nach Hause zu nehmen. Mehr Sicherheit geht nicht.
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