Eine richtig gute Idee wandelte sich zu einer Profitmaschine für die Lebensversicherungsindustrie. Anfangs als finanzielle Todesfallabsicherung für den Ernährer oder die Ernährerin des Haushaltes gedacht, veränderte sich die Lebensversicherung zu einem Pottpurrie aus Absicherung und Sparvertrag. Doch dadurch büßte sie doppelt ein, denn sie taugte nur noch bedingt zur Absicherung und als Ansparangebot war sie unrentabel. Nun steht das Konstrukt Lebensversicherung vor dem bitteren Ende.
Die Lebensversicherung ist schon seit zahlreichen Jahren in der Kritik. Zu kostenintensiv, zu geringe Zinsen, zu unflexibel, zu intransparent. Dabei war die Idee, die hinter dieser Produktklasse stand, wirklich gut. Anfangs war die Lebensversicherung als pure Absicherung, so wie heute die Risikolebensversicherung, gedacht. Man zahlte eine Versicherungsprämie und genoss Versicherungsschutz. Man zahlte nur die Prämie für den tatsächlichen Versicherungsschutz. Kam es zum Versicherungsfall, kam es zur Auszahlung an die Hinterbliebenen, damit diese keinen finanziellen Schiffbruch erleiden mussten. Kam es nicht zum Versicherungsfall, endete der Vertrag – eigentlich ganz simpel.
Lebensversicherer stehen auf Profit
Doch der Lebensversicherungsindustrie genügte dieses Geschäftsmodell nicht. Die Beitragseinnahmen zu erhöhen, war keine Herausforderung. Es wurde einfach zur Todesfallabsicherung eine Summe im Erlebensfall dazugebaut. Das war die Geburtsstunde der Kapitallebensversicherung, wie man sie heute kennt. Allerdings war diese Vertragsform nie wirklich interessant. Also mussten einschlägige Verkaufsargumente gefunden werden. Ein Steuervorteil kam da gerade recht. Früher waren die Beiträge als Vorsorgeaufwendungen innerhalb der entsprechenden Freibeträge steuerlich absetzbar und die Auszahlung war steuerfrei, wenn eine Laufzeit von 12 Jahren eingehalten wurde und der Vertrag mindestens 5 Jahre ratierlich gezahlt wurde. Und dieses Argument hatte den gewünschten Effekt. Die Lebensversicherer wurden im Gegenzug per Gesetz dazu verpflichtet, die Kundengelder hauptsächlich in Staatspapieren zu investieren. Damit fließen erhebliche finanzielle Mittel dem Staat zu. Zwischenzeitlich sind mit deutschen Staatsanleihen jedoch keine Renditen mehr erzielbar, die ausreichen würden, um die Leistungsversprechen der Versicherer gegenüber den Kunden einzuhalten. Also werden auch im großen Umfang Staatspapiere außerhalb Deutschlands gekauft, mit höheren Zinsen und entsprechend Risiko.
Im Falle eines Ausfalls wurde bereits vorgesorgt
Staaten können pleitegehen. Was früher undenkbar war, ist heute Realität. Seit der Griechenlandkrise ist dieser Fakt allgegenwärtig. Wenn ein Staat pleitegeht, werden seine Staatsanleihen zu einer schlechten Investition. Und wenn diese ausfallen, geht das zu Lasten der Versicherten. Doch der Gesetzgeber hat bereits entsprechende Vorkehrungen getroffen. Der § 314 VAG, Zahlungsverbot; Herabsetzung von Leistungen schützt die Versicherer auf Kosten ihrer Kunden, indem der Gesetzgeber im Falle von Zahlungsschwierigkeiten die vertraglich zugesicherten Leistungen gegenüber dem Kunden herab- oder sogar komplett aussetzt, den Kunden jedoch verpflichtet, weiterhin die Beiträge in vollem Umfang zu zahlen.
Produkt Lebensversicherung ist kaum zu verstehen
Ein Hauptproblem besteht in der Herausforderung, das Produkt Lebensversicherung zu verstehen. Die meisten Menschen verstehen die Lebensversicherung als eine Art Sparvertrag, der eine bestimmte Rendite verspricht. Dem ist jedoch nicht so. Wer eine Lebensversicherung abschließt, geht einen Vertrag darüber ein, dass die Gesellschaft sein Leben im Todes- und bei der Kapitallebensversicherung im Erlebensfall absichert. Die Summen sind dabei von Anfang an fest. Die Kapitallebensversicherung ist daher kein normaler Sparvertrag, sondern eine ganz normale Versicherung, die ausschließlich eine Leistung verspricht und die einen angemessenen Beitrag dafür verlangt.
Und dieser Beitrag gilt dafür, dass die zugesicherte Leistung garantiert zum vereinbarten Zeitpunkt erbracht wird, bei Tod zum Todeszeitpunkt und im Erlebensfall zum festgelegten Termin. Dieses Versprechen ist verbindlich. Daher bezeichnet man die Kündigung durch den Kunden ja auch Rückkauf. Denn der Versicherer kauft mit der Kündigung durch den Kunden sein Versicherungsversprechen zurück. Und das macht er natürlich nicht kostenlos, sondern zu einem entsprechend geringeren Wert. Ein Autohändler, bei dem man einen Neuwagen gekauft hat, kauft diesen schließlich auch nicht zum gleichen Preis zurück. Vertrag ist Vertrag und Vertrag kommt von Vertragen, sprich, sich an die Vertragsbedingungen zu halten.
Gefahren bei Ausfall der Leistungen
Derzeit hat im Schnitt jeder Berufstätige mehr als einen Vertrag. Die Lebensversicherung wurde oft als Rückdeckung für betriebliche Altersversorgungen, für Tilgungsaussetzung von Baufinanzierungen, als Zusatzvorsorge für den Ruhestand und viele andere Zwecke verwendet. Fallen die Leistungen aus oder werden im besseren Fall nur vermindert, hat das direkten Einfluss auf die Konstrukte, in denen die Verträge eingebaut wurden. Betriebe könnten in ernste finanzielle Probleme geraten, Baufinanzierungen könnten zusammenbrechen, um nur einige Szenarien zu nennen. Es ist sinnvoll für jeden Einzelnen, den Einsatz einer möglicherweise bestehenden Lebensversicherung sachlich und seriös zu hinterfragen und gegebenenfalls zu reagieren.
Selbstverständlich ist das Geschimpfe groß, wenn Verträge vorzeitig gekündigt werden und der Rückkaufswert mager ausfällt. Die Ursache für Verluste liegt jedoch nicht in der Aufhebung. Die Einbußen beginnen bereits mit der Unterschrift. Der Abschluss eines solchen Finanzvertrages zieht zwangsläufig Einbußen nach sich, denn zum Teil ist der Abschluss mit Kosten verbunden, die man erst wieder durch Zinsen erwirtschaften muss. Das ist schwieriger als es klingt, besonders derzeit, wo die Zinsen auf Tiefststand sind.
Systemtreue Fachleute wollen die Verbraucher, die unrentable Verträge besitzen, vor Einbußen bewahren und empfehlen daher, die Finanzverträge auf gar keinen Fall zu beenden, sondern ruhen zu lassen.
Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende?
Fragen Sie, lieber Leser oder liebe Leserin, sich doch selbst einmal, was sinnvoller ist. Sie merken, Sie haben einen Vorsorgevertrag abgeschlossen, der langfristig gesehen nicht zielführend ist. Sie wissen, dass Sie das Geld, welches Sie einzahlen, in ein Angebot investieren, das auf Dauer nicht zielführend ist. Gibt es denn noch etwas Unvernünftigeres, als diesen Vertrag nicht aufzuheben und zu retten, was noch zu retten ist? Gibt es nichts Sinnvolleres als ein Ende mit Schrecken in Kauf zu nehmen und mit dem Geld etwas Sinnvollere zu machen?
Zeit ist kostbar und unwiederbringlich. Einbußen hinterher zu trauern, verringert die Einbußen leider nicht. Auch Ärger, Zorn oder Enttäuschung vermindern die Verluste nicht, geschweige dessen, die Anlagestrategie nicht zu verändern. Je eher man erkennt, dass man einen Fehler gemacht hat und je eher man diesen korrigiert, desto geringer fallen die Gesamtverluste aus. Denn die Gesamtverluste wachsen mit der Zeit, in der man an unrentablen Produkten festhält. Daher ist es auch kein Verlustausgleich, wenn unrentable Finanzverträge stillgelegt werden in der Hoffnung, die Verluste dadurch wieder reinzuholen.
Die Hoffnung, durch eine andere Strategie Einbußen, die gemacht wurden, wieder auszugleichen, ist ebenfalls vergebens. Ein Verlust ist ein Verlust, der lässt sich eben nicht wegdiskutieren. Eine zielführendere Strategie kann bestenfalls das zuvor erwartete Ergebnis übertreffen, jedoch gleicht sie keinen Verlust aus. Der wäre nur vermeidbar gewesen, wenn man sofort die richtige Strategie eingeschlagen hätte. Da jedoch niemand in die Zukunft sehen kann, merkt man immer erst später, ob man die richtige Entscheidung getroffen hat.
Anlageentscheidungen sollten nicht von der Angst vor Einbußen abhängig sein. Es gibt bewährte Alternativen wie zum Beispiel Edelmetalle. Edelmetalle sind Rohstoffe mit großer Nachfrage. Sie sind Sachwerte, die nie ihren Wert verlieren können. Edelmetalle sind inflations- und krisengeschützt und besitzen weltweit Akzeptanz.
Die PIM Gold und Scheideanstalt GmbH mit Geschäftsführer Mesut Pazarci, aus Heusenstamm bietet den Kauf der physischer Edelmetalle Gold, Silber, Platin und Palladium an. Damit können die Vorteile unterschiedlicher Edelmetalle miteinander vereint werden. Die kostengünstige Lagerung im Zollfreilager ermöglicht es den Kunden der PIM, jederzeit ihre Edelmetalle in physischer Form abzuholen und mit nach Hause zu nehmen. Mehr Sicherheit geht nicht.
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