Verbraucher besitzen keinen beneidenswerten Stand, wenn sie ihre Möglichkeiten im Finanzsektor ausloten möchten. In der Schule wird kein grundlegendes Finanzwissen vermittelt und sich das nötige Basisgrundwissen auf eigene Faust anzueignen, erfordert viel Engagement und vor allem viel Zeit. Das Argument, „Ich habe keine Zeit dafür“, wird leider viel zu oft vorgeschoben. Über Zeit verfügt jeder Mensch gleich viel, die Frage ist nur, wie diese eingesetzt wird.
Viele Menschen setzen die meiste Zeit dafür ein, Geld zu verdienen. Meist nimmt dieser Part des Lebens die meiste Zeit des Tages ein. Wenigstens im wohlverdienten Feierabend möchte man dann das tun, wozu man Lust hat. Sich um Finanzen zu kümmern, gehört selten dazu. Also sucht man sich lieber sogenannte Experten, die sich jeden Tag darum kümmern, dass die Finanzen ihrer Kunden gut geregelt, dass Geld sinnvoll und rentabel investiert wird. Das geht oft soweit, dass blind auf das vertraut wird, was der Profi empfiehlt. Verträge werden geschlossen, ohne diese intensiv zu lesen. Und wenn´s nicht klappt, ist schnell ein Schuldiger gefunden. Man selbst ist natürlich Opfer, hatte zu wenig Fachwissen.
Aufmerksamkeit beim Verträgelesen
Das gehört leider zum Alltag in Deutschland. Die Menschen opfern viel Zeit, Geld zu verdienen, nehmen sich aber kaum dringend nötige Zeit, das verdiente Geld sinnvoll zu managen. Die Verantwortung wird abgegeben und wen es nicht funktioniert, muss der Vermittler oder die Gesellschaft die eingebrockte Suppe auslöffeln. Die Rechtsprechung leistet dabei einen entscheidenden Beitrag, die Passivität der Menschen bei der Verwaltung ihrer Finanzen zu unterstützen. Sie degradiert Kunden zu unmündigen Opfern und urteilt unter der Prämisse der sogenannten „unklaren Bestimmung“ oder „unklaren Klausel“. Die Richter beziehen sich auf den sogenannten „verständigen“ Leser, Nutzer oder Verbraucher, der in der Lage ist, vorgelegte Vertragsinhalte zu verstehen, oder eben nicht. Ob er dazu fähig ist, bestimmt das Gericht. Was ein „verständiger Leser“ ist, ist natürlich Ermessensfrage, denn wie soll man den Begriff „Verständig“ klar definieren?
Verständig unverständlich?
Gemessen wird jedoch mit zweierlei Maß. Während die Erwartungshaltung der Richter deutlich macht, dass Vertragsinhalte eindeutig für den „verständigen Leser“ zu verstehen sein sollten, ist die Rechtsgrundlage, auf der die Richter Recht sprechen, voller Formulierungen, die man einerseits kaum verstehen und im besten Fall auch nur auslegen kann. Ein Beispiel ist der §574 c Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), in dem zu finden ist: „Weitere Fortsetzung des Mietverhältnisses bei unvorhergesehenen Umständen“. Diese Formulierung ist eine gern verwendete Klausel und Gesellschaftsverträgen von z. B. Fondsgesellschaften. Und es ist absolut nachvollziehbar. Denn wie soll man treffender die Rechtslage ausformulieren als mit einem wortwörtlichen Zitat aus dem zugrundeliegenden Gesetz? Die Kombinationsgabe der Richter betrachtet jedoch einen Menschen, der über Kapital verfügt, um sich an einem solchen Fonds zu beteiligen, in seiner „Verständigkeit“ hinter einen normalen Mieter. Denn bei ihm wird vorausgesetzt, dass er den §574 c BGB versteht.
Nachvollziehbar ist das nicht, während die überwiegende Mehrheit der Menschen in Deutschland als Mieter den §574 c BGB zu verstehen hat, eine Hand voll Anleger jedoch nicht. Es gibt demnach wohl einen Unterschied in der Verständigkeit, die darin zu finden ist, ob man nur wohnen oder ob man auch Rendite erzielen möchte. Letzterer muss offensichtlich geschützt werden, der andere nicht.
Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht, oder war es umgekehrt?
Hohen Renditechancen stehen immer auch entsprechende Risiken gegenüber. Das Kapital unter das Kopfkissen zu verstecken, bringt nichts und Geldwertanlagen von Banken, Bausparkassen und Versicherungen bringen nicht genug ein. Die traurige Wahrheit ist, dass es kein Patentrezept gibt, denn keiner weiß genau, was den Einzelnen zukünftig erwartet. Jedoch gibt es ein Rezept, bei dem sich alle Experten einig sind: Sich nicht auf Geldwerte zu verlassen und sich den Sachwerten zuzuwenden. Welche das sind, ist jedem selbst überlassen. Hier ist es in erster Linie ratsam, darauf zu achten, dass die Vorsorge so praktisch wie möglich ist und für so viele Eventualitäten wie möglich funktioniert. Und da ist vor allem eines hilfreich: Flexibel zu sein. Immobilien fürs Wohnen und Edelmetalle als Tauschmittel sind von hoher Bedeutung. Hier gilt es, im Rahmen der eigenen Möglichkeiten so viel und so schnell wie möglich einzukaufen und was die Edelmetalle betrifft, sicher zu verwahren.
Edelmetalle sind eine gute Lösung für sicherheitsorientierte Anleger. Sie bieten die Sicherheit des Substanzwertes, erfreuen sich großer Beliebtheit und Nachfrage und haben sich seit Jahrtausenden als werthaltiger Vermögensspeicher bewährt. Wer Edelmetalle besaß, hat noch nie einen Totalverlust erleiden müssen. Eine sehr sinnvolle Möglichkeit sind vor allem Portfolios aus verschiedenen Edelmetallen.
Die PIM Gold und Scheideanstalt GmbH mit Geschäftsführer Mesut Pazarci, aus Heusenstamm bietet den physischen Kauf der Edelmetalle Gold, Silber, Platin und Palladium an. Damit können die Vorteile verschiedener Edelmetalle miteinander vereint werden. Die kostengünstige Lagerung im Zollfreilager ermöglicht es den Kunden der PIM, jederzeit ihre Edelmetalle physisch abzuholen und mit nach Hause zu nehmen. Mehr Sicherheit ist nicht möglich. Der Aufbewahrung im eigenen Haushalt steht dann nichts mehr im Wege.
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