Wer langfristig regelmäßig mit Edelmetallen vorsorgt, baut sich in der Regel einen stattlichen Bestand auf. Nimmt Gold einen großen Anteil von diesem Bestand ein, erreicht man schnell eine ziemlich große Wertdichte. Was passiert mit dem Vermögen im Nachlassfall? „Vererben und Verschenken“ fängt mit dem Vermögenserhalt an, über Generationen hinweg. Dieser Prozess ist unter dem Begriff Testament bekannt. Nur wenige Menschen in Deutschland besitzen ein Testament. Beim Testament gibt es einfache Regeln, die zu einer sinnvollen Vorsorge verhelfen.
Wenn man rechtzeitig dafür sorgen möchte, dass die Vermögenswerte dorthin gelangen, wo sie ankommen sollen, ist ein Testament der sinnvollste Weg. Fehlt dieses, tritt beim Tod eines Erblassers die gesetzliche Erbfolge in Kraft und dabei wird vom Gesetzgeber geregelt, wer wieviel erben wird. Möchte man eine eigene Verteilung festsetzen, ist ein Testament zwingend notwendig.
Ein weit verbreiteter Irrtum besteht darin, dass ein Testament nur dann wirksam sei, wenn es notariell beglaubigt würde. Aus nachvollziehbaren Gründen, die mit Zeit oder auch Kosten zu tun haben können, wird der Notartermin dann gerne aufgeschoben. Doch auch ein eigenhändig ge- und unterschriebenes Testament, versehen mit Ort und Datum, ist absolut ausreichend und zweckdienlich. Ein handschriftliches Testament ist damit sinnvoller als gar keins.
Die Schwierigkeiten ergeben sich beim Testament eher vorher. Es soll erst im Todesfall gefunden werden und dann auch nur von den „bedachten“ Verwandten. Es soll schließlich nicht an den Falschen geraten und als unbequemes Vermächtnis im Kamin enden. Die Lösung ist simpel. Zwei oder mehr gleichlautende Testamente an verschiedenen Orten platziert tragen Sorge dafür, dass dem letzten Willen auch entsprochen wird. Orte dafür gibt es reichlich. Ein eigener Tresor wäre zweckdienlich, solange jemand die Kombination kennt. Ein Postfach oder ein privates Schließfach wären auch eine Möglichkeit. Ein Bankschließfach dagegen könnte problematisch werden. Im Todesfall unterliegt die Bank oft Prozeduren, die einige Zeit benötigen können, bis das Schließfach geöffnet werden darf. Zur Aufbewahrung eines Testaments eignen sich jedoch auch gute Freunde oder ein Notar.
Ein Todesfall ist eine traurige und meist stressige Situation für die Hinterbliebenen. Eine mögliche Erbschaft mit entsprechenden Vermögensaussichten kann die Nervosität der Erben anheizen. Wie sollen die Erben sich auf eine Art und Weise einigen, die gerecht, gewollt und vernünftig sind? Es macht Sinn, ein Testament als Geschenk an die nächste Generation anzusehen. Dementsprechend sollte man die Geschenkeverteilung regeln, das letzte Geschenk, welches verteilt wird.
Am Ungünstigsten läuft es meist für Erbengemeinschaften. Manche vertreten die Meinungen, dass das ungeklärte Überlassen einer Erbschaft unter seinen Erben so richtig Streit und Frust provoziert. Diese Notgemeinschaft sollte dann schon von Gesetzes wegen auf möglichst schnelle Auflösung bedacht sein. Erbengemeinschaften sind übrigens diejenigen Erben, von denen man zu Lebzeiten günstig hübsche Jugendstilimmobilien unter Marktwert zwangsersteigern kann. Die Veräußerung von Vermögenswerten ist der einzige Weg für alle Mitglieder der Erbengemeinschaft, ihren fairen Anteil in Geld zu erhalten. Wer sein Vermögen nicht zwangsweise verramscht wissen möchte, sollte den Erbfall vorher regeln, am besten sofort.
Bei der Unterscheidung zwischen Vermächtnissen und Testamenten werden oft Fehler gemacht. In einem Vermächtnis können besondere Zuwendungen an bestimmte Personen bestimmt werden. Da könnte zum Beispiel ein emotionales Andenken an den besten Freund gehen oder es soll geregelt werden, dass die Hundehütte vor dem Bungalow an das ansässige Tierheim fällt. Es könnten Teile des Vermögens für gute Zwecke versteigert werden, die dann Bedürftigen zugutekommen sollen. Solche Einzelfälle werden in einem Vermächtnis geregelt, das eigenhändig ge- und unterschrieben sein muss. Auch hier reicht das handschriftliche Willensbekenntnis ohne notarielles Zutun absolut aus.
Ein sehr großer Irrtum ist, dass der Gedanke an testamentarische Regelungen erst im Herbst des Lebens aufkommt. Der Tod gehört zum Leben und das Testament ist ein Lebensbegleiter auf dem Weg zur letzten Ruhe. Deswegen ist es für jede Lebensphase und jedes Lebensalter sinnvoll, ein Testament zu machen, welches natürlich von Zeit zu Zeit der aktuellen Situation angepasst werden sollte. Vor allem wenn Scheidungen vorkommen und Stiefkinder vorhanden sind, sind klare Regelungen außerordentlich notwendig. Es gibt Fälle, in denen durch ungünstige Todesreihenfolgen, Vermögenswerte an den Staat fielen und z. B. Stiefkinder außen vor blieben.
Wer sich auf die Pflichtteilsrechte im Erbfall verlässt, der muss wissen, dass es sich dabei nur um gesetzliche Mindestrechte handelt. Eine Enterbung betrifft niemals das Pflichtteilsrecht. Der Laie denkt außerdem, dass die Pflichtteilsansprüche einfach zu ermitteln seien. Doch so ist es ganz und gar nicht, denn nur Experten sind in der Lage, die Ansprüche komplett richtig zu ermitteln. Das hängt unter anderem mit Schenkungen zusammen, die bis zu 10 Jahre rückliegend einzubeziehen sind.
Eheleute sollten immer ein gemeinsames Testament verfassen. Nur sie dürfen überhaupt das Testament gemeinsam aufsetzen. Ein solches Testament schützt später vor einseitigen Änderungen. In der Regel haben Eheleute getrennte Vermögen. Wenn einer stirbt, ist das Vermögen des anderen nicht betroffen, weswegen die Vermögenswerte praktisch unter den Eheleuten verteilt werden sollten. Auch das gehört zu einer ganzheitlichen Finanzplanung, die den Erhalt der Vermögenswerte im Todesfall nicht außen vorlässt.
Die Erbschaftssteuer sollte ebenfalls im Blick bleiben. Bei testamentarischen Regelungen gilt, dass man sich niemals nur aus erbschaftssteuerrechtlichen Vorteilswünschen zu Schritten hinreißen lassen sollte, die man sonst nicht getan hätte. Manche Steuersparkonstruktionen sind unflexibel und können ein Leben lang nicht mehr zurückgenommen werden, während sich längst ganz andere Lebensumstände eingestellt haben könnten. Wer an Steuerersparnisse denkt, der sollte bei Erbschaften wie auch bei Schenkungen immer die Kinder einbeziehen. Dabei sollten Kinder nach dem Erstversterbenden niemals leer ausgehen. Zusätzlich haben auch die Enkel bereits hohe Freibeträge, die man berücksichtigen kann.
Da niemand sein Todesdatum vorab kennt, kann es kompliziert sein, einen Bedarf zu ermitteln. Es ist keineswegs so, dass immer erst der Ältere stirbt oder der Mann vor der Frau. Auch bei Kindern könnte der Jüngere vor dem Älteren verunglücken. Deswegen kann es sich als fataler Fehler herausstellen, wenn der Letztversterbende durch testamentarische Regeln zu sehr eingeschränkt wird. Das trifft besonders auf Eheleute zu. Stattdessen sollten Anpassungsmöglichkeiten durch übertragene Verantwortung explizit ermöglicht werden. Dies gilt insbesondere für das beliebte sogenannte „Berliner Testament“.
Wer rechtzeitig und zielgerichtet vorsorgt, hinterlässt geordnete Verhältnisse. Der Vermögensaufbau und die Vermögenssicherung sind dann auch für die folgenden Generationen gesichert. Edelmetalle gehören dabei immer dazu. Eine sinnvolle Vorsorge sieht auch vor, Geldwerte schnellstmöglich in Sachwerte einzutauschen. Dabei spielen Edelmetalle ebenfalls eine wichtige Rolle, denn sie sind wertbeständig und im Gegensatz zu z. B. Immobilien auch zu geringeren, regelmäßigen Geldbeträgen erhältlich. Edelmetalle könnten in physischer Form sogar zu Hause verwahrt werden, soweit ein Tresor vorhanden ist. Ansonsten empfiehlt sich die Lagerung in einem Zollfreilager. Denn auch dort kann man jederzeit nach Absprache vorbeikommen und sich seine Edelmetalle aushändigen lassen.
Längst ist es im Bewusstsein der Anleger angekommen, dass es sinnvoll ist, ein Edelmetallportfolio aufzubauen und zu streuen. Die PIM Gold und Scheideanstalt GmbH mit Geschäftsführer Mesut Pazarci, aus Heusenstamm bietet den physischen Kauf der Edelmetalle Gold, Silber, Platin und Palladium an. Damit können die Vorteile verschiedener Edelmetalle miteinander vereint werden. Die kostengünstige Lagerung im Zollfreilager ermöglicht es den Kunden der PIM, jederzeit ihre Edelmetalle physisch abzuholen und mit nach Hause zu nehmen. Mehr Sicherheit ist nicht möglich. Diese Vorsorge schützt das Vermögen nachhaltig vor drohenden Finanzturbulenzen.
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