Bankschließfächer gelten in den Augen vieler Menschen als sicher. Allerdings ist diese Sicherheit nur eingeschränkt. Tatsächlich gibt es beachtliche Risiken, über die man Bescheid wissen sollte. Wie sicher sind Bankschließfächer? Welche sinnvollen Möglichkeiten zur Wertlagerung gibt es bei privaten Schließfachanbietern?
Die Menschen in Deutschland kaufen immer mehr Werte. Die Nachfrage nach Edelmetallen bei den privaten Haushalten in Deutschland ist permanent am Steigen. Diese Werte sollten verwahrt werden. Viele Menschen mieten dafür ein Schließfach bei ihrer Hausbank an, um ihre Schätze sicher aufzubewahren. Die Nachfrage nach Schließfächern stieg in den letzten Jahren stark an. Nicht zuletzt, weil auch Einbrüche immer häufiger vorkommen, sollen Wertgegenstände außerhalb des eigenen Haushaltes gelagert werden. Die Einbruchsstatistik wartet mit dramatischen Zahlen auf. Es gibt also genug Argumente, Wertgegenstände nicht im Haushalt zu lagern. Speziell Edelmetalle benötigen einen sicheren Aufbewahrungsort. Die Frage stellt sich, wie sinnvoll es ist, Gold und Silber in Bankschließfächern zu verwahren. Auf den ersten Blick ist die Aufbewahrung anonym. Jedoch nur auf den ersten Blick. Nach genauer Analyse sind Bankschließfächer keine so gute Wahl.
Bankschließfächer, nicht gut geeignet?
Banken vermieten Schließfächer in der Regel an ihre eigenen Kunden, Kunden von denn die Hausbank in der Regel alles weiß, sämtliche Einnahmen, Ausgaben und oft sogar Höhe von Guthaben und Schulden. Natürlich weiß die Hausbank nicht, was im Schließfach eingelagert wird. Allerdings reicht die Information darüber, dass ein Schließfach existiert, um unerfreuliche Effekte zu verursachen. Banken sind zum Beispiel bei bestimmten Situationen dazu verpflichtet, gegenüber den Behörden das Vorhandensein eines Schließfaches anzuzeigen. Zum Beispiel wird das Finanzamt informiert, wenn ein Kunde verstirbt und ein Schließfach besitzt. Aber auch bei anderen Situationen muss die Bank Auskunft erteilen. Eine Steuerprüfung, Pfändung usw. sind Gründe, zu denen Banken die Existenz eines Wertfaches mitteilen müssen. In der Regel wird zu solchen Anlässen der Zugriff des Kunden auf sein Schließfach durch die Bank gesperrt. Der Zugang zum Schließfach wird dann nur im Beisein eines Finanzbeamten erlaubt.
Private Schließfachanbieter
Private Anbieter von Schließfächern unterliegen nicht der behördlichen Meldepflicht. Darüber hinaus ist der Mietvertrag in der Regel die einzige Geschäftsverbindung zwischen dem Mieter und dem Vermieter des Schließfaches. Demzufolge erfährt der Anbieter nichts weiter über den Schließfachmieter und die Information darüber, dass ein Schließfach existiert, bleibt ebenfalls vertraulich. Vorausgesetzt, der Mieter behält die Information für sich. Außerdem kann die Bezahlung des Schließfaches über Bargeld erfolgen. In Deutschland existieren eine Menge privater Schließfachanbieter. Private Anbieter haben oft längere Öffnungszeiten als Banken und ermöglichen den Zugriff auf das Schließfach damit länger und auch in Krisenzeiten.
Absicherung der Schließfächer
Gefahren sowohl bei Bankschließfächern als auch bei privaten können durch unzureichende Versicherung vorhanden sein. Die Versicherungssumme je Schließfach könnte für den zu verwahrenden Inhalt zu gering ausfallen oder aber auch unzureichende oder fehlende Elementarversicherungen könnten im Schadensfall zu finanziellen Nachteilen für den Schließfachmieter führen. Insofern ist es ratsam, sich vor Abschluss eines Mietvertrages auch über die Absicherungssituation zu informieren. In der Regel wird diese jedoch vom Anbieter transparent gemacht.
Lagerung im Zollfreilager
Ein Zollfreilager dient der zollfreien Lagerung von Waren für Importeure und Weiterverkäufer. Wer z. B. Edelmetalle wie Silber, Platin oder Palladium via Zollfreilager handelt, kann den Steuernachteil gegenüber dem Gold ausgleichen. Beim Goldkauf fällt nämlich keine Mehrwertsteuer an.
Die Auslieferung der Edelmetalle aus einem Zollfreilager ist jederzeit nach Terminvereinbarung möglich, zudem erhalten die Mieter jährlich einen Depotauszug sowie ein Testat eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers. Bei Anlegern sind Zollfreilager besonders in der Schweiz beliebt, jedoch existieren auch in Deutschland, z.B. Frankfurt am Main, Zollfreilager. In Ländern wie Deutschland und Italien gab es lange Zeit keine Kaufmöglichkeit für Gold und in den Vereinigten Staaten von Amerika war der Besitz von Gold teilweise über einige Jahrzehnte sogar streng verboten. Die Schweiz bot in den vergangenen Jahrhunderten hingegen eine durchgängige Freizügigkeit in Bezug auf den Besitz von Edelmetallen. Aber auch in Deutschland hat sich dazu viel getan.
Die PIM Gold und Scheideanstalt GmbH mit Geschäftsführer Mesut Pazarci, aus Heusenstamm bietet den physischen Kauf der Edelmetalle Gold, Silber, Platin und Palladium und die Lagerung in Zollfreilagern an. Damit kann jeder Käufer seine Edelmetalle nach Terminvereinbarung abholen und mitnehmen. Die Aufbewahrung zu Hause ist natürlich nach wie vor auch möglich.
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