Geldwertansparverträge wie beispielsweise Lebens- oder Rentenversicherungen bieten für den Inflationsausgleich gern sogenannte Dynamiken an. Dabei werden die Verträge einmal pro Jahr um einen vorher vereinbarten Prozentsatz erhöht. Doch ist so eine Erhöhung wirklich ein geeigneter Inflationsausgleich, ein Inflationsausgleich mit Dynamik?
Lebens- und Rentenversicherungen haben einen recht großen Kostenanteil. Das ist mittlerweile kein Geheimnis mehr. Das Guthaben entwickelt sich deshalb nur sehr langsam und es kommt öfter als gedacht vor, dass es bei Ablauf gerade mal nur so viel zurückgibt, wie eingezahlt wurde – oft sogar weniger. Dazu kommt, dass Geldwertverträge durch die Inflation beeinträchtigt werden. Aus diesem Grund bieten die Versicherer die Dynamik an. Diese soll den Geldwertverlust durch Inflation ausgleichen. Aber was geschieht genau bei einer Dynamik eines Lebens- oder Rentenversicherungsvertrages?
Eine Dynamik wird bereits bei Unterzeichnung des Antrages vereinbart. Jedes Jahr soll der laufende Vertrag dann um einen bei Abschluss vereinbarten bestimmten Prozentsatz erhöht werden. Das bezieht sich dann auf Leistung und Beitrag des Vertrages. Dieser „Erhöhung“ kann der Versicherungsnehmer zustimmen oder schriftlich sie ablehnen. Erfolgt der Widerspruch an drei aufeinander folgenden Jahren, wird keine Dynamik mehr angeboten. Akzeptiert man die dynamische Erhöhung des Vertrages, wird nicht etwa der bestehende Vertrag erhöht, sondern ein neuer, kleiner Zusatzvertrag abgeschlossen, der dem Hauptvertrag zugeordnet wird und für den Vertragsinhaber so aussieht, als wäre es der Hauptvertrag, der erhöht wird. Für diesen neuen Vertrag fallen dann jedoch wieder die kompletten Kosten an, wie ursprünglich für den Hauptvertrag, entsprechend der Höhe der dynamischen Erhöhung. Und was bedeutet das für das Guthaben?
Wenn der Hauptvertrag schon nicht sonderlich rentabel ist, wird dieser dann durch derartige dynamische Erhöhungen mit insgesamt geringeren Laufzeiten rentabler? Diese Zusatzverträge haben aufgrund der geringeren Laufzeit weniger Zeit, die angefallenen Kosten durch Zinsgewinne zu amortisieren, als der Hauptvertrag. Und jede Dynamik löst einen weiteren, später beginnenden Zusatzvertrag aus, der dann noch weniger Zeit als der vorangegangene hätte. Am Ende gibt es meist Freude mit dem Ablaufergebnis. Miese Renditen und Inflation machen diese Vertragsformen sinnlos.
Nicht zuletzt aus diesem Grund stellen immer mehr Versicherungskunden diese Verträge infrage und wenden sich zielführenderen Alternativen zu. Wer das Prinzip von Geldwertprodukten einmal nachvollzogen hat, weiß, dass nur Sachwerte nachhaltigen Vermögensschutz bieten können. Sachwerte besitzen aufgrund ihres Material- oder Gebrauchswertes eigene, vom Geld losgelöste Substanz, die jederzeit in jedes beliebige (welches zu diesem Zeitpunkt auch existierende) Geld umgewandelt werden kann. Daher ist es zwingend notwendig für jeden, der sein Vermögen sichern möchte, in Sachwerte zu investieren. Edelmetalle, speziell Gold sind dafür perfekte Wertspeicher.
Die PIM Gold und Scheideanstalt GmbH mit Geschäftsführer Mesut Pazarci, aus Heusenstamm bietet den physischen Kauf der Edelmetalle Gold, Silber, Platin und Palladium an. Damit können die Chancen unterschiedlicher Edelmetalle miteinander vereint werden. Die Lagerung im Zollfreilager ermöglicht es den Kunden der PIM, jederzeit ihre Edelmetalle physisch abzuholen und mit nach Hause zu nehmen. Mehr Sicherheit geht nicht.
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