Vererben und Verschenken

Vererben und Verschenken von Edelmetallen

Die finanzielle Vorsorge für Enkel, liegt den meisten Großeltern am Herzen. Während für Schenkungen an Kinder oder den Ehepartner nach § 16 Abs. 1 Nr. 1, 2 Erbschaftssteuergesetz (ErbStG) großzügige persönliche Freibeträge existieren, beträgt der Freibetrag für Schenkungen an Personen der Steuerklassen II nach § 16 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG nur 20.000 Euro. Physisches…