Gold ist eine physische Substanz. Wenn Gold physisch gehandelt wird, kommt es selbstverständlich auch zur Auslieferung der Barren oder Münzen oder es bieten sich Lagerdienstleistungen an wie beispielsweise die physische Verwahrung in Hochsicherheitssafes oder Zollfreilagern. Aber nicht jede Art des Handels beinhaltet eine Auslieferung.
Physischer Handel setzt immer die Auslieferung des Goldes voraus. Ansonsten spricht man nicht vom physischen Handel. Gold funktioniert als Vermögensschutz nur dann, wenn Besitz und Eigentum sich gleichermaßen beim Käufer befinden und er dann auch tatsächlich über das Metall verfügen kann.
Eine Auslieferung ist jedoch keine Selbstverständlichkeit. Finanzinstitute bieten zum Beispiel Goldzertifikate an, die das Eigentum an bestimmten Barren verbriefen. Diese Barren werden oft sogar genau an Hand von Seriennummern identifiziert. Doch wenn man im Kleingedruckten nachliest, erfährt man, dass eine Auslieferung nicht vorgesehen ist. Der Grund ist, dass Gold knapp ist und diese Barren mehrfach vergeben werden. Das bedeutet, dass es gleichzeitig mehrere Eigentümer für den gleichen Goldbarren gibt.
Man unterscheidet bei physischen Goldbeständen zwischen dem Umlaufbestand und dem Gesamtbestand. Zum Umlaufbestand wird das Gold gezählt, welches zur sofortigen Auslieferung bereitsteht. Es ist die Voraussetzung für die Aktivitäten der Händler. Der Gesamtbestand ist das komplette, auf der Welt existierende, physische Gold. Der größte Teil des Gesamtbestandes schlummert in privaten Tresoren oder wird als Schmuck getragen. Dadurch steht es für den Handel nicht zur Verfügung. Da der Umlaufbestand viel kleiner ist, kommt es daher immer öfter zu Lieferengproblemen.
Das Gold im Umlaufbestand wird benutzt, um ihn im Markt zu verleasen. Das bedeutet, dass eine Bank, die mit Edelmetallen handelt durch eine Leasingvereinbarung einen Rechtsanspruch auf eine bestimmte Menge an Gold erwerben kann. Dieses Gold wird dann verwendet, um es auf Termin in „unallocated“ („nicht zugeteilter“) Form zu handeln. Das bedeutet, dass der Käufer nur an der Entwicklung des Goldpreises partizipiert, obwohl er nur einen Vertrag und kein physisches Gold besitzt.
Verleastes Gold kann für Terminverkäufe über den zehnfachen Wert am Markt verwendet werden. Daraus wird eindeutig klar, dass das Gold parallel mehreren Personen gehören muss. Aus einer Tonne werden auf dem Papier zehn Tonnen gemacht, die selbstverständlich nicht ausgeliefert werden können. Selbst die eine Tonne Gold ist nur geleast, was bedeutet, dass sie jederzeit vom Leasinggeber vom Markt genommen werden kann.
Durch den physischen Verkauf an Privatinvestoren oder Regierungen verkleinert sich der Umlaufbestand, während der Gesamtbestand gleichbleibt. Jede Auslagerung von Gold aus den Tresoren von Banken in private Tresore verkleinert ebenfalls den Umlaufbestand, denn nur das Gold in Banktresoren steht zum Verleasen oder für mehrfache „unallocated“ Verkaufe zur Verfügung.
Gold ist somit nur dann wirklich Besitz und Eigentum, wenn sich die Verwahrung in der Gewalt des Käufers befindet. Wenn der Käufer die Möglichkeit besitzt, sich das Gold jederzeit übergeben zu lassen, erfüllt es auch seinen Zweck. Papier mit dem Anspruch auf Gold ohne Auslieferklausel sind im Grunde nichts weiter als Papier.
Immer mehr Privatinvestoren entdecken Edelmetalle als sichere Basis für Vermögensschutz und langfristigen Wertzuwachs. Gold ist dabei besonders attraktiv. Es wird seit jeher als wertvoll betrachtet und hat deshalb ein sehr gutes Image als Investitionsmedium. Wer sein Papiergeld in Gold eintauschen möchte, muss wählen, in welcher Form dies passieren soll. Zur Auswahl stehen Tafelbarren, Barren und Anlagemünzen.
Als Barren werden gegossene bzw. geprägte Metallblöcke aus reinstem Feingold bezeichnet. Sie sind verfügbar in verschiedenen Größen. Für einen mehrwertsteuerfreien Verkauf gibt der Gesetzgeber vorgegeben, das Gewicht, die Reinheit und den Hersteller auf den Barren zu prägen. Die Kosten für die Herstellung von Barren sind verhältnismäßig gering und verteilen sich stärker, je größer die Barren sind, sprich je höher der Materialanteil ist. Daher ist der Kauf von großen Goldbarren (1 kg) sehr effektiv.
Eine Alternative sind Goldmünzen. Man unterscheidet zwischen Anlagemünzen und Umlaufgoldmünzen, die in hohen Auflagen dafür hergestellt wurden und tatsächlich als Zahlungsmittel fungieren. Unter den Anlagemünzen unterscheidet man Münzen mit jährlich gleichbleibenden Motiven (z.B. Krügerrand, Wiener Philharmoniker, Maple-Leaf, American Eagle oder American Buffalo) und Anlagemünzen mit jährlich wechselnden Motiven (z.B. Australian Nugget, Australian Känguru, Goldene Lunar-Serie oder Panda Goldmünze aus China). Diese werden neben dem Goldinvestment gern auch von Sammlern gekauft. Die Prägekostenaufschläge sind hier höher und daher sind die Münzen im Verhältnis zum Materialwert etwas teurer.
Die PIM Gold und Scheideanstalt GmbH mit Geschäftsführer Mesut Pazarci, aus Heusenstamm bietet den physischen Kauf der Edelmetalle Gold, Silber, Platin und Palladium an. Damit können die Vorteile verschiedener Edelmetalle miteinander vereint werden. Die Lagerung im Zollfreilager ermöglicht es den Kunden der PIM, jederzeit ihre Edelmetalle in physischer Form abzuholen und mit nach Hause zu nehmen. Mehr Sicherheit ist nicht möglich.
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