Seit den sechziger Jahren sind Vermögenswirksame Leistungen (VWL) ein fester Bestandteil beim Vermögensaufbau für die privaten Haushalte. Und das zu Recht, denn keine Art der Vermögensbildung war je erfolgreicher und überstand jede Krise oder Reform. Doch nicht jeder Durchführungsweg der Vermögenswirksamen Leistungen (VWL) ist gleichermaßen lukrativ. Hier gilt es, sich einen Überblick zu verschaffen und die Vor- und Nachteile eines Produktes zu berücksichtigen, bevor man sich für eine Möglichkeit entscheidet.
Vermögenswirksames Sparen (VWL-Sparen) rentiert sich also in jedem Fall! Denn nicht nur der Staat unterstützt dieses Sparen unter bestimmten Bedingungen, sondern auch der Arbeitgeber kann in den Tarifverträgen die VWL als zusätzliche freiwillige Zahlung bis zu 40 Euro pro Monat festschreiben. Während allerdings der Arbeitgeberteil für alle VWL-Produkte gilt, reduziert sich die staatliche Förderung auf das Bau-, Aktienfonds- und Genossenschaftssparen.
Aufklärung, Fehlanzeige!
Fast alle Finanzberater arbeiten heute mit Analysen und Bestandsaufnahmen. In diesen Analysen taucht natürlich auch die Frage nach VWL auf. Doch nur manchmal wird dann das passende Angebot (staatlich und arbeitgebergefördert) auch angeboten. Viele Anleger glauben, dass es nur vier Produkte gibt (Bausparen, Kontensparen bei der Bank, Lebensversicherung und das Aktienfondssparen). Die Möglichkeit des Genossenschaftssparens ist weitestgehend unbekannt, obwohl es wie das Bausparen und das Aktienfondssparen ebenfalls staatlich gefördert wird. Das Genossenschaftssparen wird als einzige Sparform sogar doppelt gefördert. Hier erhält der Sparer nämlich sowohl 9% Arbeitnehmersparzulage nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz als auch 20% Arbeitnehmersparzulage nach dem 3. Vermögensbeteiligungsgesetz. Trotzdem ist der Bausparvertrag das meist angebotene Produkt, wenn es um die VWL geht, gefolgt vom Aktienfonds. Genossenschaftssparen ist anscheinend nicht in der Mode und wird von Banken quasi überhaupt nicht angeboten.
Banken sind heutzutage keine reinen Banken mehr, sondern Teil eines Finanzverbundes. Das versetzt den Bankkaufmann hinter dem Beratungstisch in die Lage, die gesamte Produktpalette dieses Verbundes vermitteln zu können. Zu diesen Verbundpartnern zählen meist eine Bausparkasse, eine Fondsgesellschaft und ein Versicherer, jedoch meist keine Wohnbaugenossenschaft. Selbst bei den Genossenschaftsbanken werden meist Bausparverträge oder Aktienfonds für die Anlage der VWL angeboten. Es lohnt sich also, sich auch außerhalb der Finanzinstitute zu erkundigen.
Die Zahl der VWL-Sparer in Aktienfonds ist unabhängig von der Situation der turbulenten Weltbörsen weiterhin gewachsen. Die Sparer haben erkannt, dass bei fallenden Kursen viele Anteile zu erwerben sind und schließlich bei einem Kursanstieg der Depotwert entsprechend überproportional steigt.
Kosten beachten!
Bausparen verliert bei immer mehr Sparern seinen Zauber, wenn diese sich eine attraktive Rendite vorstellen. Viele Bausparer haben sich für den Bausparvertrag entschieden, weil dieser ihnen zu den eigenen vier Wänden verhelfen sollte. Das Genossenschaftssparen kann für viele Sparer, die mit dem Wunsch nach den eigenen vier Wänden schwanger gehen, eine attraktive Alternative darstellen, wenn die Genossenschaft ein entsprechendes Konzept zur Wohnraumgewinnung anbietet. Hier gibt es zahlreiche Modelle.
Wer aber nur Guthaben bilden möchte, ist beim Genossenschaftssparen gut aufgehoben. Wer nur Guthaben aufbauen und dabei das Maximum an Subventionen erhalten möchte, kann das nur mit dem Genossenschaftssparen tun.
Regelmäßig Auszahlungen erhalten
Mit einer sinnvollen Kombination von mehreren Produkten kann man einen regelmäßigen warmen Geldregen schaffen. Die gesetzlichen Bindefristen für die staatlichen Prämien liegen jeweils bei 7 Jahren. Demnach haben die Verträge ebenfalls eine Laufzeit von 7 Jahren, bis die Auszahlungen fällig werden. Wer schon vermögenswirksame Sparverträge laufen hat, aber noch nicht jede Förderung erhält, kann einen entsprechenden zusätzlichen Vertrag abschließen. Die Ablaufleitungen werden dann entsprechend der Laufzeiten zu verschiedenen Zeiten frei und stehen für jedweden Zweck zur Verfügung.
Basis mit Edelmetallen schaffen
Freiwerdende Gelder können frei verwendet werden. Man kann sie für Wünsche ausgeben oder aber auch eine sinnvolle Vorsorge betreiben. Als Wertspeicher für freigewordenes Geld eignet sich hier Gold sehr gut. So können Auszahlungen aus vermögenswirksamen Sparverträgen in Gold reinvestiert werden. Dieses Investment schützt das kleine Vermögen nachhaltig vor Inflation und speichert den Wert für die Zukunft. Für abgelaufene Verträge können dann neue Verträge abgeschlossen werden, um wiederum die Vorteile des vermögenswirksamen Sparens zu nutzen. Das kann über das gesamte Berufsleben so weitergehen.
Im Laufe des Berufslebens steigt das Einkommen und ermöglicht es, zusätzliches Geld für den Vermögensaufbau zu verwenden. Neben dem vermögenswirksamen Sparen kann mit einem Edelmetall-Sparvertrag zusätzlich Gold gekauft werden. Das wäre eine sinnvolle Maßnahme, da Geldwert-Sparverträge durch die Inflation beeinträchtigt werden. Das trifft übrigens nicht nur auf vermögenswirksame Sparverträge zu, sondern auch auf Geldwertverträge wie Bausparen, Lebensversicherung, Banksparen usw. Bei Lebensversicherungen und Bausparen kommen noch Kosten hinzu, die man nicht vernachlässigen darf und die das Ablaufergebnis nicht unwesentlich verringern.
Geldwertverträge nicht zu langfristig abschließen
Wenn langfristige Sparverträge oder Geldwertanlagen fällig werden, sind Überraschungen nicht ausgeschlossen. Speziell langlaufende Sparverträge, die über 20 Jahre oder länger abgeschlossen wurden, sind Zeugnis dafür, wie die Inflation über solche Zeiträume die Kaufkraft des Geldes zerstört. Insbesondere Lebensversicherungen sind von diesem Effekt betroffen, denn hier schmilzt nicht nur die Kaufkraft durch Inflation dahin, sondern es schlagen sich auch immense Kosten in der Rendite nieder. Die Abschlusskosten, die den Saldo in den ersten Jahren ins Minus bewegen, sind ein wahrer Fluch für den Sparer. Möchte man einen Zinseszinseffekt nutzen, sind die Beträge, die gerade zu Beginn eingezahlt werden besonders wichtig, da sie die längste Zeit auf dem Vertragskonto sind und daher die meisten Zinsen erwirtschaften. Wird dieses Geld aber für den Ausgleich eines Minussaldos verwendet, gibt es für dieses Geld keine Gelegenheit, Gewinne zu erwirtschaften.
Bei den meisten Lebensversicherungsverträgen aus der Vergangenheit waren drei oder sogar mehr Jahre nötig, bis die Abschlusskosten bezahlt waren und dann Guthaben zu bilden. Negative Vertragswerte waren also an der Tagesordnung. Es ist daher auch keine Überraschung, dass die meisten Lebensversicherungsverträge ihr Ablaufziel nicht erreichten, da sie vorher beendet wurden. Über 70 Prozent der Verträge wurde vorher beendet. Für die Versicherer ist das sicher zu verkraften, denn Altverträge laufen mit Zinsversprechen, die die Versicherer heute kaum noch erfüllen können. Darüber hinaus entstehen bei Kündigung stattliche Stornoabzüge. Der Versicherer macht somit keinen schlechten Schnitt bei Kündigung von Verträgen.
Aber Sparern, die durchhalten, ergeht es auch nicht viel anders. Die Inflation spielt hier ein hinterhältiges Spiel. Das Nachsehen hat der Versicherte, der bei Abschluss die prognostizierte Ablaufleistung sieht, mit den vorherrschenden Preisen und Löhnen vergleicht und sich darauf freut, dass so „viel“ zusammenkommt. 30 Jahre später folgt die Ernüchterung, wenn für das erwartete Vermögen gerade mal noch ein Kleinwagen erhältlich ist. Das ist nämlich die Auswirkung der Inflation. Am Tag der Beratung sieht man die derzeitigen Einkommen und Preise und bringt die Ablaufleistung damit ins Verhältnis. Sie erscheint sehr hoch und man fühlt sich gut versorgt. 30 Jahre später, wenn die Kaufkraft dahingeschmolzen ist, bekommt man für diese vermeintlich hohe Summe leider sehr viel weniger zu kaufen.
Diese Erfahrung ist aber auch zu etwas Nütze. Sie zeigt dem Anleger oder Sparer, dass es wichtig ist, auf Inflationsschutz zu achten. Das geht mit Geldwertanlagen und -sparformen jedoch nicht. Das ist nur mit Sachwerten möglich. Deshalb richten viele ihren Blick bei der Wiederanlage von Ablaufleistungen auf Sachwerte, speziell Immobilien und Edelmetalle. Gerade Edelmetalle sind hier bestens geeignet, da sie im Vergleich zu Immobilien erschwinglicher sind und vor allem beweglich. Edelmetalle in Barren- oder Münzenform kann man mitnehmen und zu Hause im eigenen Tresor lagern. Man kann sie überall auf der Welt verkaufen und zu Geld machen. Und das wichtigste ist, sie sind wertbeständig. Ein Kilogramm Gold ist nun mal ein Kilogramm Gold und das vor allem auch dann, wenn die Währungen am Kriseln sind. Deshalb erfreut sich zum Beispiel Gold gerade jetzt, zu Zeiten von Minuszinsen und expansiver Geldpolitik einer hohen Beliebtheit. Gold gibt es in vielen Stückelungen, so dass für jeden Geldbeutel etwas dabei ist. Barren oder Anlagemünzen bieten somit eine hohe Sicherheit und einen hervorragenden Inflationsschutz. Edelmetallpreise schwanken natürlich. Das ist völlig normal. Die Schwankungen sind jedoch Ausdruck für die Währungsschwankungen. Nimmt die Kaufkraft des Geldes ab, wird Gold selbstverständlich teurer und umgekehrt. Der richtige Einstieg für ein langfristiges Goldengagement ist daher immer nur zu einem Zeitpunkt: Heute!
Die PIM Gold und Scheideanstalt GmbH mit Geschäftsführer Mesut Pazarci, aus Heusenstamm bietet den physischen Kauf der Edelmetalle Gold, Silber, Platin und Palladium an. Damit können die Chancen unterschiedlicher Edelmetalle miteinander vereint werden. Die Lagerung im Zollfreilager ermöglicht es den Kunden der PIM, jederzeit ihre Edelmetalle physisch abzuholen und mit nach Hause zu nehmen. Mehr Sicherheit geht nicht.
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