6.10.2022: Geltendmachung von Anfechtungsansprüchen

Der Insolvenzverwalter der PIM Gold GmbH teilt mit, dass er Ende September 2022 Ansprüche gegen Geschäftspartner aus Schenkungsanfechtung für den Zeitraum ab 2017 erhoben hat. Ebenso hat der Insolvenzverwalter der Premium Gold Deutschland GmbH Ansprüche gegen Geschäftspartner wegen Deckungsanfechtung für den Zeitraum ab 17.06.2019 erhoben.

Die geltend gemachten Ansprüche dienen der Anreicherung der Insolvenzmasse und damit der gleichmäßigen Befriedigung aller Gläubiger, insbesondere der Kunden der PIM Gold GmbH. Es ist die gesetzliche Aufgabe des Verwalters, durch die Rückholung anfechtbarer Vermögenswerte auch diejenigen zu schützen, die im Vorfeld  der Insolvenz keine Zahlungen und insbesondere auch keine Schenkungen erhalten haben. Der Gesetzgeber sieht in Konstellationen wie der vorliegenden vor, dass sich niemand einen unrechtmäßigen Vorteil auf Kosten der übrigen Gläubigergemeinschaft verschaffen kann. Der Wiederherstellung dieses Gleichgewichts zwischen allen Gläubigern des Verfahrens, also auch den vormaligen Kunden und vormaligen Vermittlern der Gesellschaft, dient die vorliegende Geltendmachung.

Der Insolvenzverwalter hat mit der Geltendmachung der Ansprüche externe Rechtsanwälte beauftragt. Diese sind angewiesen, im Falle des Ausbleibens einer Einigung bzw. der Zahlung auch gerichtlich zeitnah Beitreibungsmaßnahmen einzuleiten. Es wird nahegelegt, auf eine schnelle und rasche Vereinbarung hinzuwirken.

 


 

5.1.2021: Berichtstermine abgeschlossen

Nach Mitteilung des Insolvenzgerichts sind die Berichtstermine in den Insolvenzverfahren der PIM Gold GmbH und der Premium Gold Deutschland GmbH sowie die diesbezügliche Gläubigerbeteiligung nunmehr abgeschlossen. Sowohl die Mitglieder des Gläubigerausschusses als auch der Insolvenzverwalter wurden von den Gläubigern jeweils in ihrem Amt bestätigt. Die Termine waren auf Anordnung des Insolvenzgerichts im schriftlichen Verfahren durchgeführt worden.

 


 

7.9.2020: Wichtige Termin-Information für Gläubiger

Mit Rücksicht auf die Corona-Pandemielage hat das zuständige Amtsgericht Offenbach den geplanten Präsenztermin der Gläubigerversammlung am 22.9.2020 abgesagt und in entsprechender Anwendung des § 5 InsO ein schriftliches Verfahren angeordnet.

Die Gläubiger haben Gelegenheit bis zum 12.10.2020 Anträge zur den einzelnen Tagesordnungspunkten schriftlich an das Insolvenzgericht zu stellen. Die Abstimmung über die Anträge erfolgt anschließend ebenfalls im schriftlichen Verfahren.

Die Tagesordnung sowie nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Beschluss des Gerichts.

Ein aktueller Sachstandsbericht zum Stand des Verfahrens wird in den nächsten Tagen an alle Gläubiger postalisch versandt.

 


 

20.3.2020: Klarstellender Hinweis zum Thema Postversand

Bei den Terminhinweisen des Insolvenzgerichts handelt es sich um offizielle Verfahrensinformationen, die der Insolvenzverwalter im Auftrag des Gerichts zu versenden hat. Das Gesetz sieht ausdrücklich eine Zustellung per Post vor, wobei jeder Gläubiger einzeln zu informieren ist – unabhängig davon, ob er im selben Haushalt lebt wie ein anderer Gläubiger.

Entgegen kursierenden Gerüchten führen Portokosten nicht zu einer Erhöhung der Vergütung des Insolvenzverwalters.

 


 

17.3.2020: Wichtige Termin-Information für Gläubiger

Mit Rücksicht auf die fortschreitende Corona-Epidemie hat das zuständige Amtsgericht Offenbach die Termine der Gläubigerversammlungen verlegt:

  • Die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) im Verfahren PIM Gold GmbH findet statt am Dienstag, 22.9.2020 um 11.00 Uhr in der Stadthalle Langen. Details entnehmen sie bitte dem entsprechenden Beschluss des Gerichts.
  • Die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) im Verfahren Premium Gold Deutschland GmbH findet statt am Dienstag, 29.9.2020 um 11.00 Uhr in der Stadthalle Langen. Details entnehmen sie bitte dem entsprechenden Beschluss des Gerichts.

 


 

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Beschluss vom 30. September 2019 hat das Amtsgericht Offenbach ein vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen der PIM Gold GmbH und der Premium Gold Deutschland GmbH angeordnet (–> zur Pressemitteilung).

Zuvor hatten die Justizbehörden einen Vermögensarrest verhängt und umfangreiche Vermögenswerte beschlagnahmt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts auf Anlagebetrug.

Ziel eines Insolvenzverfahrens ist, das Vermögen des insolventen Unternehmens zu sichern und zugunsten der Gläubiger zu verwerten. Alle zurzeit verfügbaren Informationen für Anleger und andere Gläubiger haben wir in Frage- und Antwortform hier zusammengefasst. Diese Informationen werden laufend aktualisiert. Bitte sehen Sie mit Rücksicht auf die sehr hohe Zahl von Gläubigern von Einzel-Anfragen an die Insolvenzverwaltung ab.

Mit Beschluss vom 1. Dezember 2019 hat das Amtsgericht Offenbach das Insolvenzverfahren eröffnet (-> zur Pressemitteilung). Gläubiger können damit ab sofort ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden.  Unterlagen zur Forderungsanmeldung werden in der ersten Dezemberhälfte an alle bekannten Gläubiger versendet. Die Zustellungen sollten bis zum 16.12.2019 erfolgt sein.

Ergänzend finden Sie hier das -> Formular zur Forderungsanmeldung.

Hinweise und Erläuterungen zur Forderungsanmeldung finden Sie hier: ->Merkblatt zur Forderungsanmeldung

Damit die Authentizität der Forderungsanmeldungen überprüft werden kann, müssen die Forderungsanmeldungen auf dem Postweg erfolgen. Die Verfahrensadresse lautet:

Eisner Rechtsanwälte GmbH
Dr. Renald Metoja
als Insolvenzverwalter der
PIM Gold GmbH/Premium Gold GmbHEisner Rechtsanälte GmbH
Josef-Schmitt-Straße 10
97922 Lauda-Königshofen

Sofern Sie mit den Ermittlungsbehörden in Kontakt treten wollen, können Sie dies über ein eigens dafür eingerichtetes E-Mail-Postfach tun: gold-zk20.ppsoh@polizei.hessen.de.

Bitte machen Sie hierbei folgende Angaben:

  • Ihren vollständigen Namen,
  • Ihre Postanschrift und
  • Ihre Vertragsnummer(n)

Die Polizei wird Sie kontaktieren und um weitere Informationen bitten, sofern aufgrund Ihrer Angaben ein Verfahrensbezug festgestellt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Renald Metoja
Rechtsanwalt
als Insolvenzverwalter der
PIM Gold GmbH/Premium Gold GmbH